Hallo!
Vor einiger Zeit hatte ich mit Hubertus Bartmann die Problematik alter Tauchausrüstungen, insbesondere der kleinkonischen Pressluftflaschen, diskutiert. Anbei unser Briefwechsel. Daraus geht hervor, daß Flaschen mit kleinkonischen Ventilen von "Privattauchern" verwendet werden dürfen. Um eine Gefährdung dritter zu vermeiden muß die Ausrüstung zeitgemäß mit mindestens zwei Reglern konfiguriert sein. Der Reserveregler sollte an einen einem langen Schlauch montiert sein.
Wer Probleme wegen seiner alten Geräte bei seiner TÜV- Stelle hat, dem schicke ich gerne die Originalnachricht von Bartmann zur Vorlage zu. Die meisten Atemluftwerkstätten zertifizieren die "Oldtimer" problemlos.
Gruß,
Franz
Hallo Herr Bartmann!
Danke für die prompte und umfassende Antwort. Ich tauche mit zwei Reglern, s. Foto, plus einem Westenautomat. Somit wäre unter Wasser keine Gefahr gegeben. Bleibt also nur die Gefährdung durch den Transport. Hier mache ich mich mal schlau und bringe in Erfahrung was genau mit einem sicheren Transport gemeint ist.
Mit besten Grüßen aus der Pfalz,
Franz Rothbrust
Hallo Herr Rothbrust!
Ihre Anfrage an die Redaktion "Tauchen" wurde mir zur Beantwortung übermittelt.
Sie können ohne Sorge sein. Solange Sie ihr abgebildetes Tauchgerät privat verwenden, hat der Gesetzgeber keine Einwände. Unabhängig davon, dürfen Sie aber Dritte mit diesem Gerät nicht gefährden. Dazu tragen Sie bei, wenn Sie Ihre Druckgasbehälter (Tauchflaschen) regelmäßig zur zugelassenen Überwachungsstelle (z.B. TÜV oder DEKRA) bringen und die wiederkehrenden Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung durchführen lassen. Die Fristen betragen 2,5 Jahre bzw. 5 Jahre (Festigkeitsprüfung). Beim Transport auf der Straße müssen Sie ferner für eine korrekte Ladungssicherung sorgen (§ 22 StVO).
Die Lackierung der Flaschen nach DIN EN 1089-3 wäre zwar ratsam, aber eben nicht zwingend, da die Rechtsgrundlage (ADR und GGVSE) für private Personen nicht anwendbar ist.
Andere Vorschriften, wie z.B. die Druckgeräterichtlinie, beziehen sich auf das Inverkehrbringen neuer Geräte. Für Ihr Tauchgerät sind sie, wie Sie schon richtig erahnt haben, nicht gültig.
Sie sollten sich allerdings Gedanken darüber machen, ob Sie einem Tauchpartner mit Ihrer Gerätekonfiguration im Notfall unter Wasser adäquate Hilfe leisten können. Stichwort: 2. Atemregler. Sollte Ihr Tauchpartner aufgrund dessen zu Schaden oder gar ums Leben kommen, könnte es - je nach den Umständen - für Sie "eng" werden.
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen aus Niederbayern
Hubertus Bartmann
Hallo Redaktion „Tauchen“!
Das Tauchen mit alten Ausrüstungen wird immer beliebter. Auch ich tauche gerne "Vintage". Das Problem ist jedoch die TÜV- Zulassung alter Geräte. Man ließt hierzu nur Widersprüchliches. Nach neuerer Norm sind nur Ventile mit einer bestimmten Belastbarkeit zugelassen. Tauchflaschen sollten von 2006 an weiß lackiert sein, die Ventile müssen ein CE- Zeichen tragen. Andererseits gibt es den "Bestandsschutz" nachdem alte Tauchgeräte so lange zulässig sind bis die Flaschen nicht mehr durch den TÜV abgenommen werden. D.h. die gelb- grauen Oldies mit alten Ventilen sind doch noch TÜV- fähig, zumindest für private Anwender oder doch nicht?
Könnten Sie mir hierzu Auskunft geben?
Falls Sie sich für das Thema Klassik- Tauchen interessieren, sende ich Ihnen gerne einige "Links".
Mit langsamem Flossenschlag
Franz Rothbrust