Moin Allerseits,
ich habe zusammen mit einem Freund aus einem Nachlass drei alte Kompressoren erstanden. Zwei Bauer K14 und einen Gera (DDR). Die beiden Bauer sind auch schon gut 40 Jahre alt, haben aber nicht viel gelaufen, jeweils knapp 200 Stunden. Der Gera ist etwas jünger, hat aber keinen Betriebsstundenzähler. Ich habe einen Dräger-Gasprüfkoffer, mit dem ich regelmäßig die Luft auf Feuchtigkeitsgehalt prüfe. Das ist relativ einfach: Flowmeter an die Buddel anschließen, 25min lang die Luft durch das entsprechende Prüfröhrchen laufen lassen und an der aufgedruckten Skala den gemessenen Wert ablesen.
Nun möchte ich auch den Ölgehalt in der Luft prüfen, um Rückschlüsse auf den Zustand der Kompressoren ziehen zu können. Auf den entsprechenden Prüfröhrchen ist dafür aber keine Skala aufgedruckt. Hier wird mit Nachweisgrenzen gearbeitet und die Verfärbung des Granulats im Röhrchen lässt Rückschlüsse zu, die ich aber nicht sicher bestimmen kann, da ich die Anleitung nicht kapiere. Hier mal die entsprechenden Passagen/Tabellen:
Kann mir das einer etwas näherbringen? Verstehe ich das so richtig, dass eine Verfärbung einen Nachweis von Ölgehalt darstellt. Ob das noch im Rahmen des zulässigen liegt, geht daraus aber irgendwie nicht hervor. Auch bin ich etwas irritiert, dass die Nachweisegrenze in Mikrogramm mit steigender Dauer des Prüfvorgangs ebenfalls steigt. Müsste die nicht sinken, wenn da mehr Luft zum Prüfen durchgeschickt wird?
Vielen Dank und viele Grüße
Krischan